OSNABRÜCK. Zehn Monate nach dem öffentlichen Bekanntwerden hunderter mutmaßlich unrechtmäßiger Einbürgerungen im Landkreis Osnabrück hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Ex-Sachbearbeiterin erhoben. Die damalige Mitarbeiterin der Ausländerbehörde wird beschuldigt, sich die fälligen Einbürgerungsgebühren in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Insgesamt geht es zunächst um 15.000 Euro, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Die Staatsanwaltschaft geht von einem „schweren Fall“ der Untreue aus. Der Frau drohen im Maximalfall bis zu zehn Jahre Haft.
Von den insgesamt 322 mutmaßlichen Fällen klagt die Justiz zunächst nur in 17 an, in denen aus Buchungs- oder Kassenunterlagen klare Fehlbeträge ersichtlich seien. „Wir müssen jeden Antragsteller einzeln ausfindig machen und herausfinden, Gebühren in welcher Höhe er der Beschuldigten ausgehändigt hat“, teilte ein Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft der NOZ zu den übrigen Vorgängen mit. Der Landkreis hatte im Juli die endgültige Schadensumme auf mehr als 48.700 Euro beziffert.
Die Einbürgerungen in Osnabrück bleiben bestehen
Die Beschuldigte arbeitete von Januar 2021 bis Juli 2023 in der Ausländerbehörde und weist die Schuld von sich. Parallel zum Strafverfahren hatte sie erfolglos gegen ihre fristlose Entlassung vor dem Arbeitsgericht geklagt. Damals rechtfertigte sie die Fehlbeträge mit Überforderung sowie knappen Bargeldobergrenzen in Mitarbeiterkassen. Nach eigener Aussage fing sie an, bar gezahlte Beiträge in Schränken und Schubladen zu lagern, weil sie das Geld nicht immer rechtzeitig zur Kreiskasse bringen könnte.
Zuerst hatte der Spiegel Mitte Januar über den Fall und die Ermittlungen berichtet. Erst bei einer Kassenprüfung im vergangenen Jahr fielen die Unregelmäßigkeiten auf. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Frau wegen Vorteilnahme und Bestechlichkeit.
Neben zurückgehaltenen Gebühren soll sie auch gesetzliche Sicherheitsprüfungen unterlassen haben, ebenso Prüfungen, ob die mittlerweile Eingebürgerten selbständig ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Auch Nachweise über Deutschkenntnisse sowie Klärung der Identitäten bei einigen Bewerbern hätten gefehlt. Dennoch versicherte der Landkreis, die Profiteure des Betrugs dürften ihre Pässe behalten, da die Einbürgerungen erneut geprüft worden seien. (kuk)